Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie eine neue Umsatzsteuer-Regelung: Alle Speisen werden mit 7% besteuert – egal ob vor Ort verzehrt, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke bleiben bei 19%. In diesem Guide erklären wir Ihnen alle Regelungen verständlich und praxisnah.
Die neue Grundregel ab 2026: Speisen vs. Getränke
Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Umsatzsteuer in der Gastronomie grundlegend vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt:
- Speisen: Immer 7% Umsatzsteuer – egal ob vor Ort, zum Mitnehmen oder geliefert
- Getränke: Immer 19% Umsatzsteuer – unabhängig vom Verzehrort
Diese Regelung ist dauerhaft und wurde in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG verankert. Die früher komplizierte Unterscheidung nach Verzehrort entfällt für Speisen komplett.
Ausnahme bei Getränken: Milchgetränke mit einem Kuhmilchanteil von über 75% können mit 7% besteuert werden. Pflanzliche Alternativen (Hafer-, Soja-, Reisdrinks) unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%.
7% Umsatzsteuer – für alle Speisen
Seit 2026 gilt der ermaessigte Steuersatz von 7% fuer alle Speisen in der Gastronomie - unabhaengig vom Verzehrort:
7% Umsatzsteuer bei:
- Alle Speisen im Restaurant, Cafe oder Imbiss (vor Ort)
- Speisen zum Mitnehmen (Take-away)
- Lieferung von Speisen an den Kunden nach Hause
- Verkauf von Backwaren
- Drive-Through-Verkauf
- Catering (mit und ohne Service)
- Food Trucks, Kantinen, Betriebsgastronomie
19% Umsatzsteuer bei:
- Alle Getraenke (Cola, Wasser, Saefte, Wein, Bier, Kaffee, Tee)
- Pflanzliche Milchalternativen (Hafer-, Soja-, Reisdrinks)
Kombiangebote und Buffets
Bei Pauschal- oder Kombiangeboten (z. B. Buffets, Menues) gilt seit 2026 eine pauschale Aufteilung:
- Getraenkeanteil: 30% des Gesamtpreises (besteuert mit 19%)
- Speisenanteil: 70% des Gesamtpreises (besteuert mit 7%)
Praxistipp: Dokumentieren Sie Ihre Umsaetze getrennt nach Speisen und Getraenken. Moderne Kassensysteme koennen dies automatisch erfassen. Die Unterscheidung nach Verzehrort (vor Ort vs. Mitnahme) ist fuer Speisen nicht mehr relevant.
Sonderfaelle in der Gastronomie
Food Trucks und Imbisswagen
Fuer Food Trucks gilt seit 2026: Alle Speisen werden mit 7% besteuert - unabhaengig davon, ob Stehtische vorhanden sind oder nicht. Getraenke bleiben bei 19%.
Baeckereien und Konditoreien
Backwaren werden grundsaetzlich mit 7% besteuert - egal ob zum Mitnehmen oder im Cafebereich verzehrt. Getraenke (Kaffee, Tee, Saefte) weiterhin mit 19%.
Partyservice und Catering
Die Regelung wurde vereinfacht:
- Speisen: 7% - egal ob mit oder ohne Service
- Getraenke: 19%
Haeufige Fehler vermeiden
In unserer taeglichen Praxis als spezialisierte Buchhaltung fuer die Gastronomie sehen wir immer wieder die gleichen Fehler:
- Getraenke falsch zuordnen: Getraenke sind fast immer mit 19% zu versteuern - auch Milchalternativen.
- Kassensystem nicht angepasst: Die Kasse muss ab 2026 nur noch zwischen Speisen (7%) und Getraenken (19%) unterscheiden.
- Alte Regelung angewendet: Die Unterscheidung Vor-Ort vs. Mitnahme gilt fuer Speisen nicht mehr.
- Unklare Dokumentation: Bei einer Betriebspruefung muessen Sie nachweisen koennen, wie die Umsaetze aufgeteilt waren.
Was passiert bei Fehlern?
Wenn das Finanzamt bei einer Betriebspruefung feststellt, dass Sie den falschen Steuersatz angewendet haben, drohen:
- Nachzahlungen der zu wenig berechneten Steuer
- Zinsen auf die Nachzahlung (6% pro Jahr)
- Im schlimmsten Fall: Strafen wegen Steuerhinterziehung
Besonders problematisch: Die Nachzahlungen muessen Sie aus Ihrer eigenen Tasche leisten - Sie koennen die Differenz nicht mehr vom Kunden einfordern.
Unsere Empfehlung fuer Gastronomen
Um rechtssicher zu arbeiten, empfehlen wir:
- Kassensystem anpassen: Lassen Sie Ihr Kassensystem so konfigurieren, dass es nur noch zwischen Speisen (7%) und Getraenken (19%) unterscheidet.
- Personal schulen: Ihre Mitarbeiter muessen wissen: Speisen = 7%, Getraenke = 19%.
- Getraenke richtig zuordnen: Achten Sie besonders auf Milchalternativen - diese sind mit 19% zu versteuern.
- Professionelle Unterstuetzung: Arbeiten Sie mit einer auf Gastronomie spezialisierten Buchhaltung zusammen.
Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer in Ihrem Gastronomiebetrieb? Als spezialisierte Buchhaltung fuer Restaurants, Cafes und Bars helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns fuer ein kostenloses Beratungsgespraech.
Zusammenfassung
Die Umsatzsteuer in der Gastronomie wurde ab 2026 deutlich vereinfacht. Die wichtigsten Punkte:
- Speisen: 7% - immer, egal ob vor Ort, Mitnahme oder Lieferung
- Getraenke: 19% - immer, Ausnahme: Milchgetraenke >75% Kuhmilch
- Kombiangebote: 30% Getraenkeanteil (19%), 70% Speisenanteil (7%)
- Kassensystem: Nur noch Speisen/Getraenke-Unterscheidung noetig
- Dokumentation: Bleibt wichtig fuer Betriebspruefungen
Mit einem gut eingestellten Kassensystem und professioneller Buchhaltung vermeiden Sie teure Fehler und bleiben bei Betriebspruefungen entspannt.