Jahresendplanung: Steuern sparen als Gastronom

Die letzten Wochen des Jahres optimal nutzen - Ihre Checkliste für maximale Steuervorteile

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Das Weihnachtsgeschäft läuft, der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch der Stichtag 31. Dezember. Für Gastronomen sind die letzten Wochen des Jahres nicht nur die umsatzstärkste Zeit, sondern auch die letzte Gelegenheit, die Steuerlast für das laufende Jahr zu optimieren.

Wichtig zu wissen: Für die steuerliche Zuordnung zum laufenden Jahr kommt es auf das Datum der Zahlung (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder der wirtschaftlichen Zugehörigkeit (bei Bilanzierung) an. Handeln Sie rechtzeitig!

Teil 1: Investitionen noch in diesem Jahr

Geplante Anschaffungen vorziehen

Wenn Sie Investitionen für nächstes Jahr geplant haben, prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, diese noch in diesem Jahr zu tätigen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn:

  • Sie dieses Jahr einen überdurchschnittlich hohen Gewinn erwarten
  • Die Anschaffungskosten unter 800 Euro netto liegen (Sofortabschreibung als GWG)
  • Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen möchten

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nutzen

Anschaffungen bis 800 Euro netto können Sie im Jahr des Kaufs vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Typische Beispiele:

  • Kleinere Küchengeräte (Mixer, Handrührer, Waagen)
  • Dekoartikel und Tischwaren
  • Kleinmöbel
  • Werkzeuge und Utensilien
  • Besteck- und Geschirrergänzungen

Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden

Planen Sie größere Investitionen für die nächsten drei Jahre? Dann können Sie jetzt einen Investitionsabzugsbetrag bilden und bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten bereits dieses Jahr steuerlich geltend machen.

Teil 2: Offene Rechnungen und Verbindlichkeiten

Lieferantenrechnungen begleichen

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zuflussprinzip: Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden. Begleichen Sie daher offene Lieferantenrechnungen noch vor dem 31. Dezember:

  • Offene Warenrechnungen
  • Ausstehende Handwerkerrechnungen
  • Offene Beraterhonorare
  • Noch nicht bezahlte Versicherungsprämien

Teil 3: Inventur und Warenwirtschaft

Stichtagsinventur durchführen

Als Gastronom müssen Sie zum Jahresende eine Inventur durchführen. Dabei werden alle Waren, Rohstoffe und Vorräte gezählt und bewertet.

  • Bestandsaufnahme aller Vorräte: Lebensmittel, Getränke, Verbrauchsmaterial
  • Bewertung zum niedrigeren Wert: Teilwert oder Anschaffungskosten
  • Dokumentation von Schwund: Verderb, Bruch, Diebstahl

Teil 4: Personalkosten optimieren

Weihnachtsgeld und Boni

Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeiter sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Steuerfreie Zuwendungen nutzen

  • Sachbezugsfreigrenze: Bis 50 Euro monatlich für Gutscheine, Tankkarten, etc.
  • Betriebsveranstaltungen: Bis 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung (max. 2x pro Jahr)
  • Geschenke zu besonderen Anlässen: Geburtstag, Hochzeit, Geburt (bis 60 Euro)

Teil 5: Kassenführung und Dokumentation

Kassenbuch überprüfen

Die Kassenführung ist in der Gastronomie besonders prüfungsrelevant. Stellen Sie sicher, dass:

  • Alle Z-Berichte lückenlos vorliegen
  • Das Kassenbuch tagesaktuell geführt ist
  • Keine unplausiblen Kassendifferenzen bestehen
  • Alle Barausgaben mit Belegen dokumentiert sind

Ihre Jahresend-Checkliste

Bis Mitte Dezember:

  • Geplante Investitionen prüfen und ggf. vorziehen
  • IAB für künftige Investitionen bilden
  • Offene Lieferantenrechnungen begleichen
  • Vorauszahlungsmöglichkeiten prüfen

Bis 31. Dezember:

  • GWG-Anschaffungen tätigen (bis 800 Euro)
  • Weihnachtsgeld/Boni auszahlen
  • Steuerfreie Zuwendungen nutzen
  • Inventur vorbereiten

Zum Jahreswechsel:

  • Stichtagsinventur durchführen
  • Kassenbuch abschließen
  • Elektronische Kassendaten sichern
  • Belege archivieren

Im Januar:

  • Jahreseröffnungsbilanz erstellen (bei Bilanzierung)
  • Unterlagen für Jahresabschluss zusammenstellen
  • Gewerbesteuererklärung vorbereiten

Professionelle Unterstützung für Ihren Jahresabschluss

Die Jahresendplanung und der Jahresabschluss sind komplex - besonders in der Gastronomie mit ihren branchenspezifischen Besonderheiten. Bei EasySteuern übernehmen wir die laufende Buchhaltung und bereiten alles prüfungssicher vor; die steuerlichen Aufgaben erbringen unsere Partner-Steuerberater. Konkret bedeutet das:

  • Laufende Buchhaltung durch EasySteuern, die alle Optimierungspotenziale dokumentiert
  • Erstellung und Freigabe des Jahresabschlusses zum optimalen Zeitpunkt durch Ihren Partner-Steuerberater
  • Steuerplanung für das kommende Jahr durch Ihren Partner-Steuerberater
  • Vorbereitung auf mögliche Betriebsprüfungen - prüfungssicher aufbereitet von EasySteuern, steuerlich begleitet durch Ihren Partner-Steuerberater

Und das alles mit klaren Prozessen, digitaler Belegverarbeitung und persönlicher Betreuung - dank unserer Spezialisierung auf die Gastronomie.

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Unsere Experten beraten Sie gerne – spezialisiert auf Buchhaltung für die Gastronomie.