Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nicht einfach ein PDF, das Sie per E-Mail verschicken. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das von Maschinen automatisch ausgelesen werden kann.

Wichtig zu verstehen

Ein PDF ist KEINE E-Rechnung! Auch wenn Sie bisher Rechnungen als PDF per E-Mail erhalten oder versendet haben – das erfüllt nicht die Anforderungen der neuen E-Rechnungspflicht.

Eine E-Rechnung besteht aus strukturierten Daten im XML-Format. Diese Daten können von Buchhaltungssoftware automatisch eingelesen, verarbeitet und gebucht werden – ohne manuelle Eingabe.

Vorteile der E-Rechnung

  • Zeitersparnis: Keine manuelle Dateneingabe mehr
  • Weniger Fehler: Automatische Verarbeitung reduziert Tippfehler
  • Schnellere Buchung: Rechnungen werden automatisch zugeordnet
  • Bessere Übersicht: Alle Rechnungsdaten digital durchsuchbar
  • Nachhaltigkeit: Weniger Papierverbrauch

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland erfolgt in mehreren Stufen:

1. Januar 2025

E-Rechnungen empfangen

Ab sofort müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt auch für Restaurants, Cafés und Bars.

1. Januar 2027

E-Rechnungen versenden (Umsatz > 800.000€)

Unternehmen mit mehr als 800.000€ Jahresumsatz müssen E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden.

1. Januar 2028

E-Rechnungen versenden (alle)

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden können.

Was bedeutet das für Gastronomen?

Als Gastronom sind Sie in erster Linie Empfänger von Rechnungen – von Ihren Lieferanten für Lebensmittel, Getränke, Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen.

Ab Januar 2025: Empfangspflicht

Ihre Lieferanten werden beginnen, Ihnen E-Rechnungen zu senden. Sie müssen:

  • Ein E-Mail-Postfach für E-Rechnungen bereithalten
  • Die E-Rechnungen öffnen und verarbeiten können
  • Die Rechnungsdaten in Ihre Buchhaltung übernehmen
  • Die E-Rechnungen 10 Jahre lang archivieren

Für wen ist das Versenden von E-Rechnungen relevant?

Wenn Sie als Gastronom B2B-Kunden beliefern (z.B. Catering für Unternehmen, Lieferungen an Hotels oder Kantinen), müssen Sie ab 2027/2028 E-Rechnungen versenden können. Für reine Endkundenbetriebe (B2C) ändert sich beim Versenden zunächst nichts.

Beispiel: Typischer Gastronomiebetrieb

Ein Restaurant, das ausschließlich Gäste bewirtet (B2C), muss ab 2025 E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können. Das Versenden von E-Rechnungen an Endkunden ist (noch) nicht verpflichtend.

E-Rechnungs-Formate: XRechnung vs. ZUGFeRD

In Deutschland werden hauptsächlich zwei E-Rechnungs-Formate verwendet:

Merkmal XRechnung ZUGFeRD
Format Reines XML PDF + eingebettetes XML
Lesbarkeit Nur maschinell Menschlich + maschinell
Verbreitung Öffentliche Auftraggeber Privatwirtschaft
Vorteil Kompakter Auch ohne Software lesbar

Für Gastronomen empfehlen wir ZUGFeRD: Sie können die Rechnung als PDF ansehen und haben gleichzeitig die strukturierten Daten für die automatische Verarbeitung.

E-Rechnungen empfangen: So geht's

Um E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, benötigen Sie:

1. E-Mail-Adresse für Rechnungen

Richten Sie eine dedizierte E-Mail-Adresse ein, z.B. rechnungen@ihr-restaurant.de. Teilen Sie diese Adresse Ihren Lieferanten mit.

2. Software zur Verarbeitung

Ihre Buchhaltungssoftware muss E-Rechnungen importieren können. Gängige Lösungen:

  • DATEV Unternehmen Online: Vollständige E-Rechnungs-Unterstützung
  • lexoffice: ZUGFeRD-Import möglich
  • sevDesk: E-Rechnungs-fähig
  • EasySteuern-Portal: Wir verarbeiten Ihre E-Rechnungen automatisch

3. Archivierung

E-Rechnungen müssen GoBD-konform 10 Jahre aufbewahrt werden – unveränderbar und jederzeit lesbar. Das Original-PDF reicht nicht, Sie brauchen auch die XML-Daten.

Tipp: EasySteuern nimmt Ihnen die Arbeit ab

Als EasySteuern-Kunde leiten Sie E-Rechnungen einfach an uns weiter. Wir verarbeiten, buchen und archivieren sie automatisch – Sie müssen sich um nichts kümmern.

E-Rechnungen versenden: Ab wann Pflicht?

Das Versenden von E-Rechnungen wird für die meisten Gastronomen erst ab 2027 oder 2028 relevant:

  • Ab 2027: Pflicht für Unternehmen mit > 800.000€ Jahresumsatz
  • Ab 2028: Pflicht für alle Unternehmen

Wann müssen Gastronomen E-Rechnungen versenden?

Nur bei B2B-Geschäften, also wenn Sie:

  • Catering für Unternehmen anbieten
  • Firmenfeiern ausrichten und an Unternehmen fakturieren
  • An Hotels, Kantinen oder andere Gewerbebetriebe liefern
  • Franchisegeber sind und an Franchisenehmer fakturieren

Für Endkunden (B2C) – also normale Restaurantgäste – ist keine E-Rechnung erforderlich. Der klassische Kassenbon bleibt.

Kassensystem und E-Rechnung

Ihr Kassensystem ist zunächst nicht direkt von der E-Rechnungspflicht betroffen. Kassenbons für Endkunden fallen nicht unter die Regelung.

Aber: Wenn Sie über Ihr Kassensystem Rechnungen an Geschäftskunden erstellen (z.B. für Firmenfeiern), sollte das System ab 2027/2028 E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format erstellen können.

Gängige Kassensysteme und E-Rechnungsfähigkeit

  • orderbird: E-Rechnungs-Export in Entwicklung
  • ready2order: ZUGFeRD-Export möglich
  • gastrofix: E-Rechnungs-Funktion angekündigt
  • SumUp: Noch kein E-Rechnungs-Export

Prüfen Sie bei Ihrem Kassensystem-Anbieter, ob und wann E-Rechnungs-Funktionen verfügbar werden.

Checkliste: So bereiten Sie sich vor

Mit dieser Checkliste sind Sie für die E-Rechnungspflicht 2025 gerüstet:

Sofort erledigen (Januar 2025)

  • E-Mail-Adresse für Rechnungsempfang einrichten
  • Lieferanten über neue Rechnungsadresse informieren
  • Buchhaltungssoftware auf E-Rechnungs-Fähigkeit prüfen
  • Mit Steuerberater E-Rechnungs-Prozess besprechen

Kurzfristig (Q1 2025)

  • Testweise E-Rechnung empfangen und verarbeiten
  • Archivierungslösung für E-Rechnungen einrichten
  • Mitarbeiter einweisen (wer bearbeitet E-Rechnungen?)

Mittelfristig (2026-2027)

  • Kassensystem auf E-Rechnungs-Versand prüfen
  • B2B-Rechnungsprozesse auf E-Rechnung umstellen

Häufige Fragen zur E-Rechnung in der Gastronomie

Muss ich als kleines Café auch E-Rechnungen empfangen können?

Ja, ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen – unabhängig von der Größe – E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinstbetriebe und Einzelunternehmer.

Kann ich E-Rechnungen einfach ausdrucken und abheften?

Nein! E-Rechnungen müssen digital archiviert werden – inklusive der XML-Daten. Ein Ausdruck erfüllt nicht die GoBD-Anforderungen. Sie brauchen eine digitale Archivierungslösung.

Was passiert, wenn ein Lieferant mir noch ein PDF schickt?

In der Übergangszeit (2025-2027) werden viele Lieferanten noch klassische PDFs senden. Das ist zunächst akzeptabel. Sie sollten aber darauf vorbereitet sein, echte E-Rechnungen zu verarbeiten, sobald Ihre Lieferanten umstellen.

Muss ich meinen Gästen E-Rechnungen geben?

Nein, für Endkunden (B2C) besteht keine E-Rechnungspflicht. Der normale Kassenbon oder eine klassische PDF-Rechnung reicht völlig aus.

Wer hilft mir bei der Umstellung?

Ihr Steuerberater kann Sie bei der Umstellung unterstützen. Bei EasySteuern übernehmen wir die E-Rechnungs-Verarbeitung komplett für Sie – Sie leiten die Rechnungen einfach weiter, wir erledigen den Rest.